Unfall, Sozialrecht Bedeutung

Suchen

Unfall, Sozialrecht

Unfall, Sozialrecht Logo #42834Mit Unfall im Sinne des Sozialrechts wird ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis bezeichnet, das zu einem Gesundheitsschaden oder dem Tod führt (§ 8 Abs. 1 S. 2 SGB VII).
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/unfallsozialrecht.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.